
Die vergangenen Turbulenzen haben gezeigt, wie wichtig es ist, auch im Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter (IP) auf kurzfristige Veränderungen der Wirtschaftslage vorbereitet zu sein.
Welche IPs lassen sich als Vermögenswerte zu Gunsten des Unternehmens, z.B. zur Liquiditätsbeschaffung, einsetzen? Was ist bei einer „Collateralisation“ zu beachten? Was ist andererseits vorzukehren, wenn mein Software-Lieferant plötzlich in Schieflage gerät? Verliere ich meine Nutzungsrechte?
Auf solche und weitere Fragen sind wir an unserer Veranstaltung eingegangen.
Detaillierte Informationen zum Programm entnehmen Sie dem Download-Dokument.